| Worauf der Fachhandel besonders achten muss |
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| Dienstag, 25. Mai 2010 um 09:00 Uhr |
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Neue Regeln - neue Chancen für den HandelEs gibt nur noch wenige Bereiche, in denen Gewohnheitsrecht zählt. Vor allem als Fachhändler für IT, TK und CE ist man heutzutage von diversen Gesetzesänderungen und -verschärfungen betroffen. Focusreseller stellt die wichtigsten Rechtsänderungen in 2010 vor. ![]() Foto: Pixelio Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht tritt am 11. Juni 2010 in Kraft und wird umfangreiche Änderungen für den B2C-Fachhandel mit sich bringen. Neben den von allen B2C-Fachhändlern zu beachtenden neuen Muster-Widerrufbelehrungen für Fernabsatzgeschäfte (Internetversand, etc.) betrifft die Gesetzesänderung vor allem solche Fachhändler, die ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten von über 200 Euro anbieten (z.B. Ratenkauf, Teilzahlungsgeschäfte).
Kredite für PrivatkundenMit Inkrafttreten der Gesetzesänderung müssen in der Werbung für diese Finanzierungsmöglichkeiten sämtliche Rahmenbedingungen des Kredits einschließlich einer „Beispielsrechnung“ detailliert angegeben werden. Darüber hinaus sind Händler zu umfangreichen Vorabinformationen über die Kreditbedingungen und zu einer Prüfung der Bonität des Kunden verpflichtet. Sind bestimmte Kosten in den Vorabinformationen nicht enthalten, muss der Kunde diese auch nicht zahlen, selbst wenn sie im späteren Vertrag ausgewiesen sind. Schließlich kann der Kunde bei unzutreffenden Informationen oder unterbliebener Bonitätsprüfung unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Übrigen dürfte eine Missachtung der Vorschriften auch einen Wettbewerbsverstoß begründen, so dass mit Abmahnungen von Wettbewerbern zu rechnen ist.
Insolvenz des KundenDie Auskunfteien Creditreform und Bürgel prognostizieren für 2010 einen weiteren Anstieg der Insolvenzen. Für das Jahr 2010 müssen daher Händler und Systemhäuser die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Verluste aus Insolvenzen ihrer Kunden zu begrenzen. Die wesentliche Absicherung erfolgt durch eine rechtssichere Vertragsgestaltung, die der Handel unbedingt mit einem Rechtsanwalt abklären sollte, vor allem, wenn das Projekt Services und Dienstleistungen beinhaltet, die man ja nicht mehr zurückfordern kann. Die Vertragsgestaltung muss neben Lösungsklauseln bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung insbesondere allgemein übliche Sicherheiten wie verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung und Globalzession enthalten. ![]() Die Autoren: Stefanie Best und Peter Huppertz sind IT-Fachanwälte der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner. Bei ersten Anzeichen einer Krise sollte der Händler eigene, offene Forderungen mit Nachdruck durchsetzen. Spätestens mit Insolvenzantrag sind Eigentumsrechte und Einziehungsbefugnisse geltend zu machen, wenn dies nicht durch das Gericht untersagt wird. Vorsicht ist geboten bei grundsätzlich unverbindlichen Zahlungszusagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn der Schuldner seinen Geschäftsbetrieb fortführt und bei den bisherigen Lieferanten weiter Waren-und Servicelieferungen anfordert. Nach Insolvenzeröffnung muss der (finale) Insolvenzverwalter von ihm begründete Verbindlichkeiten grundsätzlich erfüllen, doch ist Masseunzulänglichkeit nie ausgeschlossen und den Systemhäusern als Lieferanten bleibt nur die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO.
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Ja, das Thema ist brandaktuell.
Gesetzesänderungen, die für den Handel wichtig sind...
Neue Regeln - neue Chancen für den Handel
Es gibt nur noch wenige Bereiche, in denen Gewohnheitsrecht zählt. Vor allem als Fachhändler für IT, TK und CE ist man heutzutage von diversen Gesetzesänderungen und -verschärfungen betroffen. Focusreseller stellt die wichtigsten Rechtsänderungen in 2010 vor.
http://www.focusreseller.de/de/recht/17 … -muss.html
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