Das bringt 2010 der IT- und TK-Branche E-mail
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Thursday, 25 February 2010 08:00

Neue Regeln - neue Chancen für den Handel

Der Branchenverband Bitkom stellt die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT, Telekommunikation und neue Medien vor, die auch neue Geschäftsbereiche für den Fachhandel bieten.

Die Neuerungen betreffen den Fachhandel auf unterschiedlichen Ebenen. Die transparenteren Preisangaben für 0180-Rufnummern sowie das neue elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten (ELENA) sind für ihn als Unternehmer wichtig. Die neuen Vorgaben rund um Energieeffizienz im Standby-Betrieb sowie intelligente Stromzähler können eine ideale Basis für ein profitables Verkaufsgespräch sein. Die Bitkom-Liste der Änderungen hier nun im Einzelnen:

0180-Preise transparenter

ELENA

Foto: Bitkom

Die Preisangaben für 0180-Servicerufnummern werden transparenter und verständlicher. Nach der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Anbieter neben der Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz künftig auch den Höchstpreis für Gespräche aus dem Mobilfunknetz angeben. Die Informationen erscheinen zum Beispiel bei Gewinnspielen im Fernsehen oder in Werbematerial von Unternehmen. Die Höchstsätze für 0180-Nummern dürfen laut TKG bei Gesprächen aus dem Festnetz bei höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf liegen. Bei Gesprächen aus den Mobilfunknetzen dürfen die Preise maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen.

ELENA kommt

Am 1. Januar 2010 startete das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden. Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens beginnt im Jahr 2012.

Datenroaming

Foto: Bitkom

Neue Transparenz- und Schutzvorschriften beim Datenroaming

Ab März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden anbieten, Roaming-Datenverbindungen im europäischen Ausland ab einem bestimmten monatlichen Betrag zu unterbrechen. Damit sollen allzu hohe Rechnungen vermieden werden. Es sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall ein Limit in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer im Angebot sein muss. Ab Juli 2010 gilt diese Grenze automatisch für alle Kunden, die sich nicht für einen bestimmten Wert entschieden haben.

Intelligente Stromzähler sind Pflicht

Stromzaehler

Foto: Bitkom

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernisierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler (Smart Meter) installiert werden. Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen und der Verbrauch zum Beispiel monatlich abgerechnet werden. Intelligente Stromzähler bringen jedem Einzelnen mehr Transparenz über seinen Stromverbrauch. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.

Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb

Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.